Kind schaut aus dem Fenster und hält sich wegen Lärm die Ohren (free jgp from pixabay)

Fortschreibung Lärmaktionsplan: 4. Stufe

Bereits im RUDI 6/24 berichteten wir von der Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürgervereine um Stellungnahmen gebeten. Diese Gelegenheit haben wir gerne genutzt und dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz folgende Bewertung zukommen lassen:

1. Geschwindigkeitsbeschränkung Stuttgarter Straße

Diese Maßnahme wird von unserer Seite uneingeschränkt befürwortet.
Bereits im Lärmaktionsplan 2016 war die Situation in der Stuttgarter Straße zwischen Rüppurrer Straße und Zimmerstraße als „verbesserungswürdig“ angesehen und auf den schlechten Straßenbelag hingewiesen worden. Dieser ist fast ein Jahrzehnt später noch wesentlich schlechter, eine Verbesserung ist erst in einigen Jahren zu erwarten.
Die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung wurde von uns vielfach gefordert, ist dringend notwendig, mit Sicherheit aber nicht hinreichend.

2. Lärmschutzmaßnahmen durch das Eisenbahnbundesamt

Eine Verbesserung des Lärmschutzes östlich des Hauptbahnhofes Höhe Tivoli halten wir für dringend geboten.
Es war und ist für uns unverständlich, weshalb die Lärmschutzwand in östlicher Richtung nicht weiter gebaut wurde.

3. Durch Autobahn und Südtangente verursachter Lärm

Neben der Lärmbelastung durch den KFZ-Verkehr auf der Stuttgarter Straße spielt unseres Erachtens für die Anwohner entlang der Stuttgarter Straße und bis weit in die Südstadt hinein die Autobahn bzw. die Südtangente eine erhebliche Rolle. Dies gilt insbesondere für Ostwind-Wetterlagen und in den Nachtstunden.
Seitdem mit der Neugestaltung der Gärten an der Stuttgarter Straße eine Vielzahl von Bäumen gefällt und der Bahndamm teilweise abgetragen wurde, hat sich die Situation deutlich verschlechtert. Durch die noch ausstehenden Arbeiten und Rodungen wird dies noch weiter verschärft werden. Die neuen Pflanzungen werden das nicht wieder korrigieren können, da diese laut Gartenbauamt nicht mehr die Höhe und Dichte des bisherigen Bewuchses erreichen werden.
Bei der Lärmbelastung ist zu beobachten, dass diese in verschiedenen Höhen deutlich variiert. Am Boden ist der Lärm der Autobahn kaum vernehmbar. Ab den ersten Etagen der Bebauung ist die Autobahn dagegen überdeutlich zu hören. Unseres Erachtens könnte hierbei eine Rolle spielen, dass die Autobahn zwischen der BAB-Ausfahrt Durlach und dem Karlsruher Kreuz sehr hoch geführt wird und zur Stadtseite hin über keine Lärmschutzwand verfügt.

Zu Punkt 2 und 3 bitten wir dringend darum, dass die Stadt Karlsruhe tätig wird und bei den zuständigen Behörden auf entsprechende Maßnahmen drängt.